Unabdingbares Recht Bedeutung

Suchen

unabdingbares Recht

unabdingbares Recht Logo #42134unabdingbares Recht, Rechtsnormen, die einseitig zwingend gelten, das heißt, von denen durch Vereinbarung nur zugunsten einer Partei abgewichen werden kann; z. B. Rechtsnormen des Tarifvertrags, die Inhalt, Abschluss oder Beendigung von Arbeitsverhältnissen ordnen.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Keine exakte Übereinkunft gefunden.